Anmeldung zum Führerschein in der Fahrschule Radler

Du kannst Dich in jeder unserer Filialen (zu Beginn der Unterrichtszeiten) zum Führerscheinlehrgang bei uns anmelden. Außer guter Laune musst Du erst ein mal nichts mitbringen. Selbstverständlich erhälst Du von uns eine umfassende Beratung, in der wir Dir alles wichtige über unsere Fahrschule und den Führerscheinlehrgang erzählen werden. Gerne kannst Du auch völlig unverbindlich an einer Theoriestunde teilnehmen, um zu schauen, ob Dir die Atmosphäre in unserer Fahrschule gefällt, und Dich anschließend entscheiden, ob Du Deinen Führerschein bei uns machen möchtest. Die Unterrichtszeiten, Adressen und Wegbeschreibungen zu unseren Filialen findest Du auf den folgenden Seiten:

Fahrschule Rinteln Fahrschule Stadthagen Fahrschule P.W. - Eisbergen Fahrschule Auetal-Rehren Fahrschule Kalletal - Langenholzhausen Fahrschule Extertal - Almena

Wenn Du Dich dann für unsere Fahrschule entschieden hast, muss schnell Dein Führerscheinantrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt gestellt werden, da die Prüfungen erst gemacht werden können, wenn der Führerscheinantrag vom Straßenverkehrsamt genehmigt wurde. Hierfür musst Du folgendes in unserer Fahrschule vorlegen bzw. mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (bei ausländischen Staatsbürgern eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt)
  • ein biometrisches Passbild
  • einen aktuellen Sehtest (für LKW und Bus ein augenärztliches Gutachten)
  • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
  • die Gebühren für den Führerscheinantrag (da diese bei jedem Straßenverkehrsamt unterschiedlich sind, bitte vorher in der Fahrschule bei Eurem Fahrlehrer erfragen)

Für unsere Fahrschüler (PKW und Krad) übernehmen wir die Kosten für den Sehtest und den hausinternen Erste-Hilfe-Kurs bei der Fahrschule Radler (regelmäßig in Rinteln und Stadthagen). Wer sein biometrisches Passfoto in dem Fotostudio Brockhaus direkt neben unserer Fahrschule in Rinteln machen lässt, für den übernehmen wir ebenfalls die Kosten. *

Fußnoten:

* Nur bei Abschluss der Fahrerlaubnis in unserer Fahrschule! Bei Abbruch der Führerscheinausbildung und/oder Wechsel des Fahrschulunternehmens hat der/die Fahrschüler*in die Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs sowie für die Passfotos zu erstatten.