Ausbildung, Weiterbildung und Qualifikation BKrFQG • Berufskraftfahrer • Führerschein

Wir sind AZAV-zertifizert!

Die Fahrschule Radler ist AZAV-zertifiziert und somit anerkannter Bildungsträger und Anbieter von Bildungsmaßnahmen nach § 84 Sozialgesetzbuch III. Dies ermächt uns, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen, die von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern gefördert werden können. Diese Förderung erfolgt durch sogenannte Bildungsgutscheine, die z.B. die Übernahme der Kosten der Weiterbildung und Unterhaltsgeld beinhalten können. Ob Sie bzw. Ihr Unternehmen Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Bildungsmaßnahmen in der Fahrschule Radler

Folgende Bildungsmaßnahmen bietet die Fahrschule Radler in Rinteln und Stadthagen an:

  • Führerscheinerwerb bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
  • Qualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV)
  • Zusatzausbildung / Weiterbildungsmaßnahmen für Berufskraftfahrer, wie z.B. Energiespartraining, Gabelstapler-Fahrerausbildung, ADR-Schulungen (für Gefahrgutfahrer), Digitaler Tachograph

Weitere Informationen zu den einzelnen Bildungsmaßnahmen finden Sie nachfolgend:

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Führerscheinausbildung Berufskraftfahrer


Sie haben ein Transportunternehmen oder Unternehmen mit Werkverkehr und möchten Berufskraftfahrer bzw. Fachkräfte im Fahrbetrieb ausbilden? Sie suchen einen zuverlässigen und kompetenten Partner für die Führerscheinausbildung Ihrer Auszubildenden? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die Fahrschule Radler bildet in allen Führerscheinklassen aus. Wir vermitteln die prüfungsrelevanten Grundqualifikationen für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr und machen Ihre Auszubildenden fit für den Straßenverkehr.

Zudem bieten wir alle Weiterbildungsmaßnahmen an, die nach dem Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz alle 5 Jahre von allen Berufskraftfahrern durchgeführt werden müssen.

Darüber hinaus sind wir Anbieter von Zusatzausbildungen / Weiterbildungsmaßnahmen für Fahrpersonal, wie z.B. ADR-Schulungen (für Gefahrgutfahrer), Gabelstapler-Fahrausbildung, Energiespartraining oder Schulungen zum digitalen Tachograph.

Ein weiterer Vorteil für Sie ist, dass die Fahrschule Radler AZAV-zertifiziert ist und somit Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter annehmen darf.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten und Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserer Fahrschule. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen die Konsequenzen, die sich für Ihr Unternehmen aus dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ergeben. Treten Sie einfach mit uns in >> Kontakt. Wir freuen uns auf Sie.

Qualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Grundqualifikation für Berufseinsteiger


Berufskraftfahrer, die Ihren Führerschein nach dem 10.09.2008 (bei Bus-Fahrern) erworben haben bzw. nach dem 10.09.2009 (bei LKW-Fahrern), müssen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz eine Grundqualifikation nachweisen, um den Führerschein gewerblich nutzen zu dürfen (ausgenommen von dieser Regelung sind Kraftfahrer, die den Beruf als Ausbildungsberuf erlernen). Hierbei wird zwischen Grundqualifikation und beschleunigter Grundqualifikation unterschieden (siehe unten). Für den Nachweis dieser Grundqualifikation muss eine Prüfung bei der IHK abgelegt werden. Dieser Befähigungsnachweis wird verschlüsselt im Führerschein des Kraftfahrers eingetragen.

Grundqualifikation

Bei der Grundqualifikation ist kein Lehrgang vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (4 Stunden) und einem praktischen Teil (3 Stunden). Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen. Die Aneignung der nötigen Kompetenzen, sowie die Prüfungsteilnahme müssen von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden. Die Industrie- und Handelskammern verlangen, dass der praktische Teil der Prüfung aus Sicherheitsgründen in einem Fahrschulfahrzeug im Beisein eines Fahrlehrers durchgeführt werden. Hierfür - sowie für vorherige freiwillige Übungsstunden - steht Ihnen die Fahrschule Radler gern zur Verfügung.

Beschleunigte Grundqualifikation

Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist im Gegensatz zur Grundqualifikation ein Lehrgang vorgeschrieben. Diese Ausbildung umfasst 130 theoretische Zeitstunden, sowie 10 Fahrstunden. Hierbei muss vor der IHK des Wohnortes nur eine theoretische Prüfung (90 Minuten) abgelegt werden. Eine Fahrerlaubnis muss zur Prüfung nicht vorgelegt werden. Die Teilnahme an dem Lehrgang, sowie die Prüfungsteilnahme müssen ebenfalls von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden.

Was kann die Fahrschule Radler für Sie bzw. Ihr Unternehmen tun?

Wir bieten die Lehrgänge zur beschleunigten Grundqualifikation an. Wir organisieren für Sie die Teilnahme an den IHK-Prüfungen und bereiten Sie bestens darauf vor. Gerne beraten wir Sie zum Thema Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation. Nehmen Sie einfach >> Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer


Alle Berufskraftfahrer - sowohl die oben genannten als auch diejenigen, die bereits vorher ihre Fahrerlaubnis erworben haben - müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung in den Bereichen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit im Straßenverkehr nachweisen. Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens 35 Zeitstunden betragen und kann innerhalb von 5 Jahren auf 5 Module verteilt werden. Die Teilnahme an der Weiterbildung wird im Führerschein eingetragen. Eine Prüfung muss hierfür nicht abgelegt werden. Wer die Weiterbildung nach Ablauf der Fristen nicht nachweisen kann, muss mit Bußgeldern bis zu 5.000 EUR rechnen.

Was kann die Fahrschule Radler für Sie bzw. Ihr Unternehmen tun?

Wir bieten alle Weiterbildungslehrgänge für Berufskraftfahrer gemäß BKrFQG an. Nehmen Sie einfach >> Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.

Zusatzausbildung / Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Ausbildungsangebote der Fahrschule Radler


Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen nach dem BKrFQG gibt es noch weitere Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufskraftfahrer, die sie zu anspruchsvolleren Aufgaben qualifizieren, die Wirtschaftlichkeit des Transportunternehmens steigern sowie die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Hierfür bietet die Fahrschule Radler eine Vielzahl von Weiterbildungskursen an:

  • Ladungssicherheit
  • Gabelstapler-Fahrerausbildung
  • Unterweisung Lenk- und Ruhezeiten
  • Unterweisung Digitaler Tachograph
  • Energiespartraining / Wirtschaftliches Fahren (auch als Teil der gesetzlichen Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemäß BKrFQG)

Folgende Weiterbildungen bietet die Fahrschule Radler in Zusammenarbeit mit der GefAS mbH aus Hannover an:

  • ADR-Gefahrgut-Basiskurs (nach den neuesten Anforderungen der IHK)
  • ADR-Gefahrgut-Aufbaukurs Klasse 1 (explosive Stoffe)
  • ADR-Gefahrgut-Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktive Stoffe)
  • ADR-Gefahrgut-Aufbaukurs Tank
  • ADR-Gefahrgut-Fortbildungskurs, gemäß EU-Richtlinie

Ihr Unternehmen ist an unseren Weiterbildungen interessiert? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie einfach >> Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.